Wofür gibt es Fördermittel

Öffentliche Zuschüsse sollen eine Anreizförderung darstellen. Sie sind daher immer zu beantragen, bevor Sie eine Maßnahme beginnen. Als Maßnahmenbeginn zählt dabei im Regelfall die Beauftragung eines Handwerkers. Außerdem ist die Förderung an eine besonders ambitionierte Umsetzung geknüpft. Die Anforderungen sind in der Regel gut erreichbar, gehen aber über das gesetzliche Minimum (GEG) hinaus. In vielen Fällen werden die zusätzlichen Kosten durch die Förderung aufgewogen. Hier sind einige Beispiele für förderbare Vorhaben:

✓ Fenstermodernisierung
✓ Dachsanierung (auch neue Gauben)
✓ Neue Heizungsanlage
✓ Dämmung der Außenwände
✓ Anbauten zur Wohnraumerweiterung
✓ und vieles mehr

(Doppelte) Förderung für Ihre Wärmepumpe? Andreas Jatzkewitz erklärt das Vorgehen

Welche Fördermittelgeber kommen infrage?

Je nach Vorhaben kommen verschiedene Fördermittelgeber infrage. In manchen Fällen lassen sich diese kombinieren (Doppelförderung), während sie in anderen Fällen nicht kombiniert werden dürfen. In Hamburg sind je nach Maßnahme folgende Förderungen möglich:
  • KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
  • BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
  • IFB-Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank)
  • steuerliche Förderung

KfW und BAFA agieren als "Durchführer" der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Als gelistete IFB-Berater können wir umfassend zu den Förderangeboten der Hamburgischen Investitions- und Förderbank informieren. Lassen Sie sich bei uns beraten, welche Fördermittel unter welchen Voraussetzungen für Ihr Vorhaben möglich sind.

Ihre kompetenten Partner, auch wenn es um Fördermittel geht

Gerne unterstützen wir auch bei Anträgen der Hamburger Heizungsförderung über die IFB. Besonders in Wohneigentümergemeinschaften wird es ohne unsere Hilfe schnell unübersichtlich mit dem Risiko, dass nicht alle Fördermittel genutzt werden. Als reines Beratungsbüro beraten wir Sie produkt-, hersteller- und anbieterunabhängig und technologieoffen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und ein individuelles Angebot.

Ablauf eines Fördervorhabens

Im Regelfall muss der Förderantrag vor Auftragsvergabe gestellt werden. Bei der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) muss dagegen zur Antragsstellung eine Liefer- und Leistungsvereinbarung mit Öffnungsklausel vorliegen. In jedem Fall dürfen Sie vorab Angebote einholen und Preis vergleichen. Da jedes Förderprogramm seine eigenen Anforderungen hat, ist er schwer für Laien, diesen Dschungel zu durchdringen. Wir beraten Sie gerne zunächst zum Thema Förderung und machen Ihnen danach ein Angebot für eine Baubegleitung. Die Antragsstellung können wir in den meisten Fällen für Sie übernehmen - wo das nicht geht unterstützen wir Sie gerne, indem wir bei der Antragsstellung "live" dabei sind.

Was ist eine Baubegleitung?

Um Fördermittel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu bekommen, ist für viele Maßnahmen eine Baubegleitung durch ein zertifiziertes Energieberatungsbüro notwendig. Dabei wird die energetische Fachplanung erstellt oder überprüft und die Ausführung der Handwerker stichprobenhaft überprüft. Leistungen der energetischen Fachplanung können mit 50% der Honorarkosten bezuschusst werden. Auch wenn die Baubegleitung in manchen Fällen nicht vorgeschrieben ist, kann sie zur Qualitätssicherung und zur Unterstützung im gesamten Prozess sehr sinnvoll sein.

Was ist eine Baubegleitung NICHT?

Eine Baubegleitung ist nicht zu verwechseln mit einer Bauleitung! Wir übernehmen keine bauleiterischen Tätigkeiten. Das heißt wir übernehmen nicht die Gesamtverantwortung für die Ausführungsqualität. Wir koordinieren keine Gewerke und wir sind gegenüber den ausführenden Betrieben nicht weisungsbefugt. Stattdessen beraten wir Sie als Bauherr oder Bauherrin.

Wofür brauche ich eine Baubegleitung?

Pflicht ist eine Baubegleitung, wenn Sie Fördermittel aus dem Programm "Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)" für eine energetische Sanierung der Gebäudehülle beantragen möchten. Zur Gebäudehülle gehören zum Beispiel die Fenster, das Dach, die Außenwände oder die Kellerdecke. Für eine Förderung von Heizungsoptimierungen oder neuen Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien kann auf Wunsch auch eine Baubegleitung erfolgen.

Geförderte Energieberatung

Auch wenn Sie bereits eine konkrete Maßnahme im Kopf haben, kann es sinnvoll sein, zunächst ein gefördertes Sanierungskonzept durch uns erstellen zu lassen. Für Wohngebäude bietet sich dafür der individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) an, der zum einen staatlich bezuschusst wird und zum anderen eine Extra-Förderung von bis zu 7.500€ je Wohneinheit und Maßnahme ermöglichen kann.

Warum EnHH - Energieberatung Hamburg?

Seit 2016 setzen wir uns leidenschaftlich für den Klimaschutz in Hamburg ein. Unsere Mission ist es, maßgeschneiderte und kosteneffiziente Lösungen für Gebäude und Betriebe zu entwickeln, die sowohl der Umwelt als auch Ihrem Geldbeutel zugutekommen. Wir bieten 100% Unabhängigkeit ohne Provisionen, nur ehrliche Beratung. Unsere lokale Expertise umfasst umfassende Kenntnisse der Hamburger Förderprogramme und Klimaschutzgesetze. Wir helfen Ihnen, die höchstmögliche Förderquote für Ihre Projekte zu erzielen und bieten individuelle Beratung unter Berücksichtigung aller lokalen Besonderheiten. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und gestalten Sie gemeinsam mit uns Ihren Beitrag zum Klimaschutz in Hamburg – wirtschaftlich sinnvoll und nachhaltig zugleich. Weitere Informationen über unser Team und unsere Expertise finden Sie hier.